Wartung und Pflege der Fachapplikation OctowareTN VGSt3-Z42-2026-0013





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, IT@M-BO4, Vergabemanagement
Identifikationsnummer: Leitweg-ID: 09162 000-40
Internet-Adresse (URL): https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 33
Postleitzahl / Ort: 80992 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de
Telefon: 000
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil (URL): https://vergabe.muenchen.de/
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: VGSt3-Z42-2026-0013
Titel: Wartung und Pflege der Fachapplikation OctowareTN
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Verlängerung der Wartung und Pflege der bereits im Einsatz befindlichen Software OctowareTN um weitere 4 Jahre. Zudem sollen jeweils ein optionales Kontingent von ca. 125 Lizenzen und von Unterstützungsleistungen i. H. v. 75 Personentagen (PT) pro Jahr Bestandteil der neu abzuschließenden Vereinbarung sein.
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der AuftragsvergabeGeschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 975.000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 1.462.500,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 48000000-8
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48000000-8
Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: Stadtgebiet München München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
DirektvergabeBegründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: OctowareTN wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung bei der easy-soft GmbH Dresden beschafft und ein zugrunde liegender EVB-IT Systemlieferungsvertrag abgeschlossen. Mit der Anwendung vollziehen ca. 400 Anwender*innen die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach GDG und IfSG (u.a. Infektionsschutz, Schutzimpfungen, Jugend- und Zahngesundheit, Medizinalaufsicht, Kommunalhygiene) und verarbeiten dabei äußerst sensible Gesundheits- und Sozialdaten. Die Module sind stark verzahnt, nutzen gemeinsame Stammdaten, sind über zahlreiche Schnittstellen (z.B. SAP, DEMIS, Formularserver, Telematik-Infrastruktur) integriert und enthalten DMS-Funktionen, sodass wesentliche Teile der medizinischen Dokumentation ausschließlich digital in OctowareTN geführt werden. Der AG hatte sich aus Gründen des Investitionsschutzes, der Wirtschaftlichkeit und aufgrund einer Vielzahl von Risiken (z.B. Betrieb, Datenhaltung und Datenmigration, Schnittstellen, Interoperabilität, Gefährdung der Gefahrenabwehr im Infektionsschutz, Schädigung der Reputation der LHM) entschieden, die seit mehreren Jahren im Einsatz befindliche und nach den Vorgaben des AG angepasste Fachapplikation weiter zu betreiben, zu pflegen und weiterzuentwickeln, auch mit Erwerb zusätzlicher Lizenzen. Ein Betrieb ohne Pflegevertrag wäre nicht möglich gewesen, da die Software fortlaufend an gesetzliche Änderungen (insbesondere Meldepflichten nach dem IfSG) angepasst werden muss und jede Anpassung einen Eingriff in den Quellcode erfordert. Die easy-soft GmbH Dresden ist die alleinige Inhaberin des Quellcodes und der Nutzungsrechte, und in Folge dessen als Einzige zur Modifikation der im Einsatz befindlichen Fachapplikation berechtigt. Darüber hinaus konnten Lizenzen und Dienstleistungen zu OctowareTN ausschließlich bei ihr bezogen werden. Die Leistungen für Wartung, Pflege und Weiterentwicklung sowie zusätzliche Lizenzen und Module konnten daher nicht gesondert auf dem freien Markt bezogen werden. Der AG hatte den Markt geprüft und alternative Szenarien bewertet. Vorliegend existierte keine andere Lösung, welche die fachlichen Anforderungen des AG erfüllt hätte. Eine vollständige Ablösung durch eine andere Standardsoftware hätte wesentlich höhere Gesamtkosten verursacht, gegenüber der Weiterführung des bestehenden Systems, sodass dies keine wirtschaftliche Alternative Dargestellt hätte. Bei einem Produktwechsel wären zudem ein Parallelbetrieb, eine komplexe Datenmigration mit Gefahr von Datenverlust sowie die Neuanbindung sämtlicher Schnittstellen erforderlich gewesen, wodurch ein interoperables Arbeiten nicht mehr gewährleistet gewesen wäre. Störungen hätten unmittelbare Auswirkungen auf die Bürger*innen gehabt, z.B. auf Infektionsschutzmeldungen, jährlich über 14.000 Gesundheitsuntersuchungen zur Einschulung oder die Trinkwasserüberwachung. Ein Parallelbetrieb mehrerer Anwendungen für einzelne Teilfachlichkeiten wäre aus Gründen der Interoperabilität ebenfalls nicht vertretbar gewesen. Die LHM hatte angesichts der Personalengpässe und der Haushaltskonsolidierung zudem nicht die Ressourcen für eine Neubeschaffung und Einführung. Der komplette Austausch der modulweise eingeführten Fachapplikation war weder vergaberechtlich geschuldet (Investitionsschutz) noch sinnvoll oder geplant. Da fachliche Gründe vorlagen (Leistungsbestimmungsrecht) und der Abschluss des Vertrags mit der easy-soft GmbH Dresden im Vergleich zu einem kompletten Austausch (Ersatzlösung) wirtschaftlich vorteilhafter war, wurden die genannten Alternativen im Interesse des Investitionsschutzes und der Ausschließlichkeitsrechte des derzeitigen Vertragspartners, sowie im Hinblick auf die mit diesen Alternativen verbundenen Risiken, als nicht realisierbar eingeschätzt. Aus der Gesamtschau der obenstehenden Ausführungen wird deutlich, dass kein anderes Unternehmen eine vernünftige Alternative im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV anbieten/leisten hätte können.
Aufgrund der geschilderten Tatsachen lagen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b und c VgV vor. Es wurde daher, die Leistung ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb direkt an die Firma easy-soft GmbH Dresden vergeben.
Einstellung des WettbewerbsDer Aufruf zum Wettbewerb ist beendet: Nein
Zusätzliche Informationen  
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 664204-2026
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Identifikationsnummer: DE 811 335 517
Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Postleitzahl / Ort: 80534 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax.: +49 8921762847
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Für die bereits im Einsatz befindende Software "Octoware TN" wurde der bestehende EVB-IT Systemlieferungsvertrag durch die 4. Änderungsvereinbarung um vier Jahre verlängert. Dies beinhaltet die Fortschreibung der Pflege- und Wartungsleistungen, die Anpassung der Pflegepauschale und jeweils ein optionales Kontingent von ca. 125 Lizenzen und von Unterstützungsleistungen i. H. V. 75 PT pro Jahr.

Es wurde eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Der Schätzwert beträgt hierbei 975.000,00 € netto, der maximale Höchstwert 1.462.500,00 € netto.
Umfang der AuftragsvergabeGeschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 975.000,00 EUR
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 48
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: - Kontingent von ca. 125 Lizenzen
- Unterstützungsleistungen während der Vertragslaufzeit i. H. v. 75 Personenstunden pro Jahr
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 1.462.500,00 EUR
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00
Informationen über die Anwendbarkeit von FSRVerordnung zu ausländischen Subventionen: nein
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein
Ergebnis
 Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung ohne MwSt. (in Euro): 1.462.500,00
Ergebnisse der Beschaffung  
Zuschlagsstatus  
 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt
Eingegangene Einreichungen - Statistik  
 Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Losergebnistechniken
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 1.462.500,00
Gewinner 1  
BieterOffizielle Bezeichnung: easy-soft GmbH Dresden
Vergabe von UnteraufträgenVergabe von Unteraufträgen: Nein
AuftragDatum des Vertragsabschlusses: 09.10.2026
Bieter
Offizielle Bezeichnung: easy-soft GmbH Dresden
Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID): DE140206118
Postanschrift: Fetscherstraße 32/34
Postleitzahl / Ort: 01307 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
Unternehmensgröße: Kleines Unternehmen
Der Gewinner ist börsennotiert: Nein