Bekanntmachung
Bereitstellung/Betriebsführung Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101 zur Unterbringung wohnungsloser Familien SOZ-2026-0002
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, Sozialreferat, S-Recht/Vergabestelle Identifikationsnummer: 09162000-ZRE1000000-09 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.muenchen.de/ Postanschrift: Orleansplatz 11 Postleitzahl / Ort: 81667 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle-soz@muenchen.de Telefon: 089 233 48858 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://vergabe.muenchen.de/ |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: SOZ-2026-0002 Titel: Bereitstellung/Betriebsführung Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101 zur Unterbringung wohnungsloser Familien Beschreibung: Bereitstellung/Betriebsführung Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" zur Unterbringung wohnungsloser Familien Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 85310000-5 | |
| Weitere CPV-Code Hauptteile: 98341100-6 |
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| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 81735 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Insolvenz Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Zentrale Elemente des Verfahrens: s. Vertragsunterlagen insb. Leistungsbeschreibungen Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Zusätzliche Informationen | |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Sie verpflichten sich für die Dauer der Auftragsausführung eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden und von mindestens 3.000.000 Euro für Sachschäden und von mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bitte bestätigen Sie die Verpflichtung mit "ja". Hinweis: Der Versicherungsnachweis ist mit Angebotseinreichung oder bis spätestens Betriebsbeginn der Auftraggeberin vorzulegen und für die Aufnahme des Betriebes zwingend notwendig. Einzelheiten zur erforderlichen Versicherung ergeben sich auch aus der Leistungsbeschreibung. |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Entscheidung über eine etwaige Nachforderung trifft die Auftraggeberin. Dabei wird der vergaberechtliche Rahmen berücksichtigt. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gibt Anforderungen an bspw. Personal, welche aber erst nach Zuschlag nachgewiesen werden müssen. Daher wurde "noch nicht bekannt" bei den Anforderungen ausgewählt. Dies bezieht sich allein darauf, dass eine Einreichung noch nicht mit Angebotsabgabe erforderlich ist. Die Anforderungen ergeben sich aber bereits aus den Vergabeunterlagen. |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 29.06.2026 10:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.muenchen.de/ |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d0a93d4e7-4fbd20db103afe0d
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Identifikationsnummer: nicht bekannt Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ Postleitzahl / Ort: 80534 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax.: +49 8921762847 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Ausgeschriebener Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien in der Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" für die Dauer von zehn Jahren. Die genannte Unterkunft dient als vertragsgegenständlicher Erfüllungsort. Im Zuge der Übernahme der Betreibertätigkeit tritt der*die ausgewählte Bieter*in (Auftragnehmerin, AN) außerdem auf Seiten der Landeshauptstadt München (LHM) in das Mietvertragsverhältnis mit der Eigentümerin des Gebäudes ein. Bei dem Objekt in der Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101 handelt es sich um ein neugebautes Flexi-Heim zur vorübergehenden Unterbringung wohnungsloser Familien. Informationen zum Objekt und zur Verteilung der insgesamt 139 Bettplätze können den beigefügten Grundrissplänen sowie der Objektbeschreibung entnommen werden. Durch Zuschlagserteilung kommt zwischen der AG und der AN ein Vertragsverhältnis zustande, dessen Inhalte diese Leistungsbeschreibung (Teil A) inklusive der besonderen Vertragsbedingungen (Teil B) und aller Anlagen sowie alle von dem*der Bieter*in mit dem Angebot eingereichte Unterlagen sind. Nach erfolgreicher Übergabe des Objektes beginnt zudem das Mietvertragsverhältnis zwischen der AN und der Eigentümerin. Betreffender, bereits im Vorfeld zwischen der Eigentümerin und der LHM geschlossener Mietvertrag vom 11.04.2024 sowie der 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 12.05.2026 werden als Anlagen 6 und 6a ebenfalls mit Zuschlag verbindlicher Vertragsbestandteil. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der*die Bieter*in demnach zum Abschluss zweier Vertragsverhältnisse bereit: der Dienstleistungsvereinbarung über die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien in der Wohnungslosenunterkunft "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" mit der AG und dem Mietvertragsverhältnis mit der ANDO Vermögensverwaltung GmbH über dasselbe Objekt für die Dauer der Betriebsführung. In ihrer Funktion (Betriebsführung der Unterkunft) übernimmt die AN die zentrale Rolle für die Abläufe im Flexi-Heim und ist als Generalmieter gemäß der im Mietvertrag mit der Eigentümerin festgelegten Aufgabenverteilung verantwortlich für den Erhalt des einwandfreien Zustands des Objektes und seiner Ausstattung. Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien in der Wohnungslosenunterkunft "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" beginnt mit Zuschlagserteilung zu laufen. Der Leistungsbeginn orientiert sich an der Übergabe des Gebäudes durch die Eigentümerin, welche nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt und für den 01. September 2026 geplant ist. Eine Verzögerung um bis zu drei Monate kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Mit erfolgreicher Übergabe des Objektes setzt die 30jährige Laufzeit des Mietvertrags zwischen der Eigentümerin und der LHM ein. Die AN tritt zeitgleich anstelle der LHM als Mieter in das Mietvertragsverhältnis ein, sodass zu diesem Zeitpunkt alle Verpflichtungen der AN aus dem Mietvertrag, insbesondere hinsichtlich des Gebäudeunterhalts sowie die Zahlung des Mietzinses, für die Dauer der Dienstleistungsvereinbarung (10 Jahre) einsetzen. Im Anschluss an die Übergabe (und ggf. bereits zuvor) hat die AN das Objekt entsprechend der vorgesehenen Nutzung als Wohnungslosenunterkunft herzurichten. Die dafür erforderliche Ausstattung des Objektes mit beweglichem Mobiliar ist von der AN im Vorfeld zu organisieren und anschließend eigenverantwortlich durchzuführen. Nach erfolgreicher Abnahme des Objektes durch Mitarbeiter*innen der LHM sowie ggf. die AN, erfolgt die Freigabe als betriebsbereite Wohnungslosenunterkunft. Sodann kann mit der Unterbringung der wohnungslosen Familien in dem Objekt begonnen werden (Belegungsbeginn). Der Belegungsbeginn hat so bald wie möglich, spätestens jedoch einen Monat nach Übergabe, zu erfolgen. Die Laufzeit der Dienstleistungsvereinbarung über die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien beträgt zehn Jahre ab Zuschlagserteilung. Das so errechnete Vertragsende stellt auch das Ende des Mietverhältnisses für die AN dar, sodass die LHM zu diesem Zeitpunkt automatisch erneut auf Mieterseite in das Mietvertragsverhältnis mit der Eigentümerin eintritt. Beide Vertragsverhältnisse enden für die AN folglich nach vorgegebenem Zeitablauf und bedürfen keiner zusätzlichen Kündigung. Die AG behält für die Dauer der Vertragslaufzeit das alleinige Belegungsrecht der Unterbringungsplätze. D.h., es ist allein der AG vorbehalten, den unterzubringenden Personen einen Vorschlag zur Unterbringung im Flexi-Heim "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" zu machen. Im Gegenzug gewährt die AG eine Belegungsgarantie von 80 Prozent der belegungs- und garantiefähigen Plätze. Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt auf der Grundlage eines zwischen der AN und den Bewohner*innen abgeschlossenen schriftlichen Beherbergungsvertrags entrichtet. Das Bettplatzentgelt schulden also ausschließlich nur die Untergebrachten. Das Bettplatzentgelt setzt sich zusammen aus der anteiligen Nettomiete pro Bettplatz, die die AN an die Eigentümerin zu leisten hat, und den von dem*der Bieter*in zu kalkulierenden Betriebsführungskosten pro Bettplatz. Das Bettplatzentgelt ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung (siehe Punkt A.V. Vergütung in der Leistungsbschreibung). Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
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| Verlängerungen und Optionen | |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Betriebsführungskonzept, Beschreibung: Betriebsführungskonzept, Gewichtung: 50,00 Darstellung von Raumaufteilung und Raumnutzung, Beschreibung: Darstellung von Raumaufteilung und Raumnutzung, Gewichtung: 10,00 Preis, Beschreibung: Monatliches Bettplatzentgelt, Gewichtung: 40,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |