Bekanntmachung
Rahmenvertrag über den Betrieb von Notunterkünften für Geflüchtete im Stadtgebiet München SOZ-2024-0022
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, Sozialreferat, S-Recht/ Vergabestelle Identifikationsnummer: 09162000-ZRE1000000-09 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.muenchen.de/ Postanschrift: Orleansplatz 11 Postleitzahl / Ort: 81667 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle.soz@muenchen.de Telefon: +49 89 233 48414 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://vergabe.muenchen.de/ |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: SOZ-2024-0022 Titel: Rahmenvertrag über den Betrieb von Notunterkünften für Geflüchtete im Stadtgebiet München Beschreibung: Rahmenvertrag über den Betrieb von Notunterkünften für Geflüchtete im Stadtgebiet München Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 98341000-5 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 98341100-6 |
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Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 81669 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Insolvenz Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV) Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann. Betriebshaftpflichtversicherung Sie verpflichten sich für die Dauer der Auftragsausführung eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 Euro abzuschließen. Bitte bestätigen Sie die Verpflichtung mit "Ja". Hinweis: Der Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist spätestens zum Betriebsbeginn der Auftraggeberin nachzuweisen und ist für die Aufnahme des Betriebs zwingend notwendig. Verzögert sich der Beginn des Betriebs aufgrund des Nichtvorliegens der o.g. Versicherung aufgrund mindestens leichter Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin/ des Auftragnehmers, so haftet diese/dieser auf Schadenersatz. Einzelheiten zur erforderlichen Versicherung ergeben sich auch aus der Leistungsbeschreibung. Umsatzzahlen Bitte geben Sie die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Bitte nennen Sie hierfür jeweils das Geschäftsjahr und den entsprechenden Umsatz. Hinweis: Der Jahresumsatz des Bewerbers/der Bewerberin muss mindestens 740.000 (netto) betragen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig diese Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann. Referenz: Erfahrung im Betrieb von Flüchtlingsunterkünften Der Bewerber/die Bewerberin muss als Referenz mindestens eine zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin müssen zur Berücksichtigung hier aufgeführt werden. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall der Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft mit gemischter Belegung oder männliche Einzelpersonen mit mindestens 90 Bettplätzen und einem Auftragswert von mindestens 360.000€ (netto). Eine Referenz darf nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre ist und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. Bitte nennen Sie für die Referenz: - Auftraggeber*in mit Anschrift - Auftragsgegenstand - Ansprechpartner*in bei dem/der Auftraggeber*in - Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse - Auftragswert - Erbringungszeitraum Referenz: Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Trägern der Asylsozialarbeit Der Bewerber/die Bewerberin muss als Referenz mindestens eine zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin müssen zur Berücksichtigung hier aufgeführt werden. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Zusammenarbeit mit Trägern der Asylsozialarbeit im Bezug auf den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften. Eine Referenz darf nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre ist und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. Bitte nennen Sie für die Referenz: - Auftraggeber*in mit Anschrift - Auftragsgegenstand - Ansprechpartner*in bei dem/der Auftraggeber*in - Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse - Auftragswert - Erbringungszeitraum |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Entscheidung über eine etwaige Nachforderung trifft die Auftraggeberin. Dabei wird der vergaberechtliche Rahmen berücksichtigt. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Leistungsbeschreibung. |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Nein |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 23.12.2024 09:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 43 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.muenchen.de/ |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192f6334f63-3fd42ffe247569eb
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Identifikationsnummer: DE 811335517 Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ Postanschrift: Maximilianstraße 39 Postleitzahl / Ort: 80534 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax.: +49 8921762847 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Vertragsgegenstand soll ein Rahmenvertrag mit mehreren Auftragnehmerinnen/ Auftragnehmern über den Betrieb von mehreren (bis zu 10) Unterkünften für Geflüchteten sein (Bieterkreisermittlung), in Form eines Abrufs eines wöchentlichen Stundenkontingents an Einrichtungsleitung (im Folgenden EL genannt) und Haussicherheits- und Servicepersonal (im Folgenden HSP genannt). Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer stellt das Personal für den Betrieb von mindestens einer Unterkunft. Das Personalvolumen für den Betrieb einer Unterkunft setzt sich aus wöchentlich 40 Stunden EL und wöchentlich 224 Stunden HSP zusammen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.02.2025 um 7:30 Uhr und endet mit Ablauf des 31.12.2025 Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, einer zusätzlichen Kündigung bedarf es hierzu nicht. Sobald der Abruf aus dem Rahmenvertrag (schriftlich durch die Auftraggeberin) erfolgt, stellt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen für mindestens 4 Wochen das festgelegte Personalvolumen. Die 4 Wochen beginnen ab dem Datum, an dem das geforderte Personalvolumen durch die Auftragnehmerin/ den Auftragnehmer gestellt wird (jedoch spätestens 14 Tage nach Abruf durch die Auftraggeberin). Wöchentliches Stundenvolumen und Gesamtstundenvolumen des Rahmenvertrags: - Einrichtungsleitung pro Woche: bis zu 400 Stunden - Haussicherheits- und Servicepersonal (HSP) pro Woche: bis zu 2.240 Stunden Gesamtstundenvolumen der Grundlaufzeit: - Einrichtungsleitung: 19.200 Stunden - Haussicherheits- und Servicepersonal (HSP): 107.520 Stunden Stundenvolumen pro Verlängerungsoption: - Einrichtungsleitung: 1.600 Stunden - Haussicherheits- und Servicepersonal (HSP): 8.960 Stunden Rahmendaten zum Abruf: Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren geeigneten Auftragnehmerinnen/Auftragnehmern geschlossen (Bieterkreisermittlung), die die Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen erfüllen und ein zuschlagsfähiges Angebot mit allen Preisangaben abgeben. Vorgabe der Leistungsbeschreibung ist auch, dass die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer bei Bedarf das Personal für den Betrieb von mindestens einer Unterkunft stellt (binnen 14 Tagen nach Abruf). Durch Angebotsabgabe wird dies zugesichert und alle Vorgaben werden akzeptiert. Die Bedingungen für die Erteilung der konkreten Einzelaufträge (Betrieb einer Unterkunft) sind die Folgenden: Die Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer (Bieterkreis) werden in der Reihenfolge der Platzierung ihres in der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung stehenden Angebots angefragt. Ist die/der erstplatzierte Auftragnehmerin/Auftragnehmer nicht in der Lage, zum geforderten Zeitpunkt vollumfänglich die abgerufene Leistung zu erbringen, wird die/der zweitplatzierte Auftragnehmerin/Auftragnehmer angefragt. In dieser Reihenfolge wird vorgegangen, bis eine Auftragserteilung möglich ist. Es erhält damit jeweils die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer des Bieterkreises den Zuschlag für den Einzelauftrag, der für diesen das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat und Kapazitäten zur Verfügung hat. Hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer bereits einen Einzelauftrag erhalten und kann die erforderlichen Personalvolumina bei weiterem Abruf nicht stellen, erhält die/der nächstwirtschaftlichste Auftragnehmerin/Auftragnehmer den Zuschlag usw. Die Ermittlung des für den Einzelauftrag wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmen dieses Verfahrens abgegebenen Preise und Konditionen. In dieser Leistungsbeschreibung / Rahmenvereinbarung sind bereits alle Bedingungen für die Erbringung der Leistung sowie die objektiven Bedingungen für die Auswahl der Dienstleister*innen festgelegt, sodass die Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren nach Maßgabe dieser Vorgaben beauftragt werden. Der Abruf erfolgt bei Bedarf durch die Auftraggeberin und vorbehaltlich eines Finanzierungsbeschlusses. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers auf Abruf aus dem Rahmenvertrag. Für Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 11 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Besteht ein Bedarf über den 31.12.2025 hinaus und ist das Stundenkontigent (Gesamtstundenvolumen) nicht bereits vollständig ausgeschöpft, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin für den folgenden Zeitraum zu den gleichen Konditionen möglich. 1. Verlängerungsoption vom 01.01.2026 bis zum 31.01.2026 (24:00 Uhr) und einer 2. Verlängerungsoption vom 01.02.2026 bis zum 28.02.2026 (24:00 Uhr). Die Verlängerung erfolgt einseitig durch die Auftraggeberin. Der Zustimmung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers bedarf es hierfür nicht. Die Auftraggeberin teilt der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 4 Wochen vor Vertragsende mit, ob die Verlängerungsoption gezogen wird. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption. |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 10 |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht 150 % bei entsprechender maximaler Erweiterung um 50 % des Auftragswerts auf Basis eines einvernehmlich zu schließenden Nachtrags beim Vorliegen entsprechender vergaberechtlicher Gründen (§ 132 GWB). Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. Höchstabrufmenge: 33.600 Stunden EL 188.160 Stunden HSP (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge) |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis (netto), Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |