RV Trauerdruck VGSt1-1-2025-0003





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1
Identifikationsnummer: Leitweg-ID 09162000-ZRE1000000-09
Internet-Adresse (URL): https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift: Birkerstraße 18
Postleitzahl / Ort: 80636 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: abteilung1.vergabestelle1@muenchen.de
Telefon: +49 89233730491
Fax: +49 89233730418
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil (URL): https://vergabe.muenchen.de/
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: VGSt1-1-2025-0003
Titel: RV Trauerdruck
Beschreibung: RV Trauerdruck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 79823000-9
   
Angaben zum Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 80331 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Insolvenz
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
VerfahrenVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen  
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 300.000 Euro netto betragen.

Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: 1.000.000 Euro
Sachschäden: 1.000.000 Euro
Bearbeitungsschäden: 1.000.000 Euro
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gilt Aufbereitung, Satz und Druck von Sterbebildern und Trauerdruckkarten mit einem Auftragswert von mindestens 40.000 Euro netto jährlich

Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind.
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
Bei Rahmenvereinbarungen gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss.
Sonstiges
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19426b2c3f8-5772b8d480f72733
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Elektronische RechnungsstellungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 Frist für den Eingang der Angebote: 06.02.2025 24:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
   
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.muenchen.de/
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19426b2c3f8-5772b8d480f72733
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Identifikationsnummer: USt-ID DE 811 335 517
Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Postleitzahl / Ort: 80534 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89233730491
Fax.: +49 89233730418
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Sterbebilder, Trauerruckkarten für ca. 6000 Sterbefälle pro Jahr
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Equal-Pay
Diskriminierungsverbot
Gefördertes soziales Ziel:
- Faire Arbeitsbedingungen
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.04.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2029
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: geschätzte Abrufmenge: 6.000 Sterbefälle pro Jahr
Höchstabrufmenge: 9000 Sterbefälle pro Jahr

Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C 23/20) um.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Qualität eingereichter Arbeitsproben, Beschreibung: Verabreitung, Druckbild, Design, Auswahl Mustermappe, Gewichtung: 60,00

Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 40,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein