Bekanntmachung
Rahmenvereinbarung m@school VGSt3-Z41-2025-0004
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, IT@M-GL4, Vergabemanagement Identifikationsnummer: Leitweg-ID: 09162 000-40 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.muenchen.de/ Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 33 Postleitzahl / Ort: 80992 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de Telefon: 000 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://vergabe.muenchen.de/ |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: VGSt3-Z41-2025-0004 Titel: Rahmenvereinbarung m@school Beschreibung: RV zur Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen, städtischen Kindertageseinrichtungen, Sportstätten und weiteren Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Referats sowie der mit dem Referat assoziierten Einrichtungen mit Informationstechnologie (IT) Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe | Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 280.672.268,91 EUR Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 421.008.403,36 EUR |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 30200000-1 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72110000-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72120000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72130000-5 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72210000-0 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72230000-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72240000-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72260000-5 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72310000-1 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72330000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72410000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72510000-3 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72540000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72590000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72610000-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72910000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72920000-5 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72000000-5 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48190000-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48210000-3 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48220000-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48310000-4 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48320000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48330000-0 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48510000-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48520000-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48620000-0 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48740000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48760000-3 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48810000-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48931000-3 Weitere CPV-Code Hauptteile: 30210000-4 Weitere CPV-Code Hauptteile: 30230000-0 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48000000-8 |
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Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: Stadtgebiet München München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Insolvenz Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Folgende Teile der Vergabeunterlagen werden erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung mit der späteren Angebotsaufforderung an die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter versendet: - Regelwerke zur IT-Sicherheit - insbesondere technische Dokumentation der in Betrieb befindlichen Systeme und Applikationen ( Leistungsbeschreibung A, Kapitel 8, Anlagenverzeichnis alle darin mit * gekennzeichneten Anlagen). **** Bewerberfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 29.09.2025 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Unterstützung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.12 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Die LHM ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einemTeillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten abzielt. Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Beide liegen in diesem Fall vor. Insbesondere aufgrund der hochgradigen Verzahnung und bestehenden Abhängigkeiten der einzelnen Leistungsteile untereinander, ist eine leistungsübergreifende weitreichende Gesamtverantwortung des Auftragnehmers gewünscht. Dies ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt und nur mit einer Gesamtvergabe zu verwirklichen. Mit den begrenzten personellen Ressourcen wäre auch eine -bei Losvergabe nötige- Koordination der vielen Schnittstellen möglicher unterschiedlicher Auftragnehmer nicht zu leisten. Nach sorgfältiger und umfassender Abwägung aller für und gegen eine Losaufteilung sprechenden Gesichtspunkte im Rahmen des konkreten Beschaffungsbedarfs überwiegen aus Sicht der LHM klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. **** Abweichung von der Regelvergabe: Aufgrund der Komplexität des Auftragsgegenstandes und der finanziellen Rahmenbedingungen ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zulässig. Es ist den Bietern insbesondere nicht möglich einen Gesamtpreis für den Betrieb der aktuellen Systemlandschaft mit einer monatlichen Pauschale abzugeben, ohne dass der Auftragsgegenstand in der geplanten Verhandlungsrunde ausführlich dargelegt und besprochen wird. Zudem kann nur mit einem Verhandlungsverfahren und der ausführlichen Behandlung des Auftragsgegenstandes in der einen geplanten Verhandlungsrunde das Risiko minimiert werden, dass andere Bieter den Auftragsgegenstand weniger gut kennen und kalkulieren können als der bisherige Auftragnehmer. Ergänzend ist anzumerken, dass alleine der Umstand, dass die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung in beträchtlichem Umfang mit einer Auftragsverarbeitungskonstellation im Sinne des Artikel 28 DSGVO aus Sicht des Auftraggebers Verhandlungen erforderlich erscheinen lässt. So gibt es kein europaweit einheitliches Muster für die notwendige Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Die nach der DSGVO geforderten Mindestinhalte können mithin im Einzelfall unterschiedlich umgesetzt werden. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass jeder Auftraggeber aber auch jedes Unternehmen eigene AVV-Muster hat, die zum Teil beträchtlich (in Inhalt und Umfang) voneinander abweichen. Die auf Grundlage der vergaberechtlichen Vorgaben gebotene Vorgehensweise, dass die LHM, die aus ihrer Sicht im konkreten Einzelfall erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und eine AVV im Rahmen der Vergabeunterlagen bereits in der Bekanntmachung veröffentlichen muss (weil diese kalkulationsrelevant sind), führt fast zwangsläufig dazu, dass diese mit den potentiell interessierten Unternehmen erörtert und verhandelt werden müssen, damit die Unternehmen hinsichtlich der speziellen datenschutzrechtlichen Situation sensibilisiert sind, Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten geklärt werden können und letztlich auch insoweit sichergestellt werden kann, dass man überhaupt Angebote erhält und diese letztlich auch miteinander vergleichbar sind. **** Der geschätzte Auftragswert (mit Beginn des Regelbetriebs über 4 Jahre) kann unterschritten werden und stellt keine Mindestabnahmemenge dar. Wesenszug einer Rahmenvereinbarung ist, dass keine genaue Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. **** Rahmenvereinbarung: Höchstmenge/Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 501.000.000 € brutto Schätzmenge/Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 334.000.000 € brutto. Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage geschätzt und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen und Erfahrungswerten der letzten Jahre des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen mit Stand vom August 2025. Zwischenzeitliche Preissteigerungen wurden hierbei auch berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben/Leistungen, insbesondere gemäß § 5 RVBD, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen auch in zeitlicher Hinsicht. Da die Bedarfserhebung nach dem Stand vom August 2025 getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen und Entwicklungen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Aufgaben/Leistungen möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für den Auftraggeber zum Abruf solcher weiteren Aufgaben/ Leistungen begründet. **** Der vorgesehene Regelbetrieb soll nach Abschluss der Transitionsphase beginnen. An den Regelbetrieb schließt sich im Fall eines Auftragnehmerwechsels noch eine Endmigration an. **** Im Sinne des § 21 Absatz 2 Satz 2 VgV werden die Landeshauptstadt München (insbesondere RIT und der Eigenbetrieb it@M sowie das RBS) als zukünftiger Vertragspartner der als Ergebnis dieses Vergabeverfahrens abzuschließenden Rahmenvereinbarung und die LHM Services GmbH als Abrufberechtigte aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung benannt. **** Drittstaatliche Subventionen: Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen. Nachdem ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, sind Bewerber und Bieter im Vergabeverfahren verpflichtet, sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch mit dem endgültigen Angebot eine Erklärung bzw. Meldung zu erhaltenen finanziellen Zuwendungen aus Drittstaaten abzugeben. Soweit Interesse an der Teilnahme an dem Verfahren besteht, sollte möglichst frühzeitig mit der Aufbereitung der im Rahmen der vorgenannten Erklärungen/Meldungen abgefragten Informationen begonnen werden. Nähere Informationen zur vorgenannten EU-Verordnung finden Sie unter: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/european-industrial-strategy/foreign-subsidies-regulation_de **** Bindefristverlängerung: Mit der Angebotsabgabe ist die vorweggenommene Zustimmung der Bieter verbunden, im Falle der Verzögerung der Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens als am Nachprüfungsverfahren beteiligter Bieter (§ 162 GWB, ggf. i.V.m. § 174 GWB) bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an sein Angebot gebunden zu sein. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen; Gleiches gilt für alle am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter unter den entsprechend angewandten Voraussetzungen von § 313 BGB. **** Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 360228-2025 |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Umweltmanagementmaßnahmen Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-198746bb3c2-64d5f63ac8c10969 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-198746bb3c2-64d5f63ac8c10969 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-198746bb3c2-64d5f63ac8c10969 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-198746bb3c2-64d5f63ac8c10969 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-198746bb3c2-64d5f63ac8c10969 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-198746bb3c2-64d5f63ac8c10969 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-198746bb3c2-64d5f63ac8c10969 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-198746bb3c2-64d5f63ac8c10969 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-198746bb3c2-64d5f63ac8c10969 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-198746bb3c2-64d5f63ac8c10969 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-198746bb3c2-64d5f63ac8c10969 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein |
Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27.01.2026 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30.10.2025 12:00 Uhr |
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Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.muenchen.de/ |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198746bb3c2-64d5f63ac8c10969
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | URL: https://vergabe.muenchen.de/ |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Identifikationsnummer: DE 811 335 517 Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ Postleitzahl / Ort: 80534 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax.: +49 8921762847 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Im Jahr 2001 wurde das Projekt "EDV-Ausstattung und Vernetzung der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertagesstätten bei der Landeshauptstadt München" eingeführt. Der Bezug von Hardware, Software und IT-Dienstleistungen für das Referat für Bildung und Sport erfolgt seit dem Jahr 2001 jeweils über eine mit einem externen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung. Mit dieser Ausschreibung wird der Anschlussauftrag vergeben. Gegenstand des Auftrages ist die Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen sowie der mit dem Referat assoziierten Einrichtungen mit Informationstechnologie (IT). Dies umfasst insbesondere die Lieferung (Kauf, Miete und sonstige Überlassung) der erforderlichen herstellerunabhängigen Hard- und Software sowie die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen, insbesondere für Rollout, Installation, Pflege, Systemkompatibilität usw., sowie die damit im Zusammenhang stehenden logistischen, wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen. Weiterhin werden Pflegeleistungen und sonstige Entwicklungsleistungen sowie Betriebsunterstützung, Softwarepaketierung und Beratungsleistungen beschafft. Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung angestrebt, um flexibel auf den Bedarf und Veränderungen im Angebot sowie den technologischen Fortschritt reagieren zu können. Die Münchner Bildungs-IT wird insbesondere durch die LHM Services GmbH (LHM-S), die LHM, und zwar insbesondere das IT-Referat (RIT), das Referat für Bildung und Sport (RBS) organisiert, beschafft und bereitgestellt. Die einzelnen Leistungen sind nicht additiv nebeneinander zu sehen, sondern erfordern vielmehr fachübergreifende Ressourcen, die nur im Rahmen einer Gesamtvergabe erbracht werden können. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 280.672.268,91 EUR |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: - Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: Die Beschreibung ist in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: - Sonstiges - Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Die Beschreibung ist in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Gefördertes soziales Ziel: - Barrierefreiheit - Gleichstellung von ethnischen Gruppen - Gleichstellung der Geschlechter - Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten - Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette - Faire Arbeitsbedingungen |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 48 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 421.008.403,36 EUR |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt., Beschreibung: gemäß Vergabeunterlagen, Gewichtung: 50,00 Preis, Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen., Gewichtung: 50,00 |
Informationen über die Anwendbarkeit von FSR | Verordnung zu ausländischen Subventionen: ja |
Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |