Bekanntmachung
Bewachung-Rahmenvertrag Oktoberfest München und Oide Wiesn VGSt1-2-2025-0088
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2 Identifikationsnummer: 09162000-ZRE1000000-09 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.muenchen.de/ Postanschrift: Birkerstraße 18 Postleitzahl / Ort: 80636 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: abteilung2.vergabestelle1@muenchen.de Telefon: +49 89233730491 Fax: +49 89233730409 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://vergabe.muenchen.de/ |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: VGSt1-2-2025-0088 Titel: Bewachung-Rahmenvertrag Oktoberfest München und Oide Wiesn Beschreibung: Rahmenvertrag - Bewachung Oktoberfest München und Oide Wiesn Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe |
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 106.200.000,00 EUR |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 79710000-4 | |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 80331 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Insolvenz Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Zentrale Elemente des Verfahrens: Verfahren nach § 15 VgV. Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Insgesamt drei Referenzen: Es wird jeweils eine Großveranstaltung mit mindestens 50.000 Besuchern und 100 Sicherheitskräften innerhalb der letzten fünf Jahre gefordert. |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Angebote: 20.10.2025 23:59 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 5 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU, DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 21.10.2025 10:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.muenchen.de/ |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198cbb5e291-1b960909a38519bc
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU, DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Identifikationsnummer: UST-ID DE 811 335 517 Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ Postanschrift: Maximilianstraße 39 Postleitzahl / Ort: 80534 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax.: +49 8921762847 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die Dienstleistung ist jeweils für das Oktoberfest 2026 bis 2031 und die Oide Wiesn 2026, 2027 und 2029 bis 2031 zu erbringen, inklusive Auf- und Abbauphase und diversen Vor- und Nachbesprechungen der Ordnungsdienstleistung. Der Vertrag für das Oktoberfest 2026 beginnt voraussichtlich im März 2026 und endet am 30.11.2028 mit drei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Für die Position der Ordnungsdienstleitung (ODL) werden fünf Personen mit der Qualifikation Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder alternativ mit vergleichbarer bzw. höherwertigerer Qualifikation benötigt. Für die Auf- und Abbauphase sind täglich 16 Positionen durch Ordnungsdienstkräfte zu besetzten, wobei die Hälfte des Personals die Sachkundeprüfung nachweisen muss. Für den laufenden Festbetrieb sind bis zu ca. 400 Positionen tagsüber und ca. 40 Positionen bei Nacht zu besetzen. Es sind somit im Mehrschichtbetrieb bis zu ca. 680 Ordnungsdienstkräfte pro Tag zu stellen. Hiervon müssen ca. 120 Ordnungsdienstkräfte mindestens die Sachkundeprüfung nachweisen. Bei allen weiteren Ordnungsdienstkräften ist die Unterrichtung ausreichend. Die genauen Regelungen hinsichtlich Position, Anzahl, Qualifikation und Einsatzzeiten werden grundsätzlich im Postenplan bis Ende Mai des jeweiligen Veranstaltungsjahres festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: - Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Equal Pay Das beauftragte Unternehmen hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmer*innen wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Menschen unterschiedlichen Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. Gefördertes soziales Ziel: - Faire Arbeitsbedingungen |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 02.03.2026 Enddatum der Laufzeit: 30.11.2028 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Es besteht eine Verlängerungsoption bis zum 30.11.2031 |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. Die Höchstgrenze beträgt 106,2 Mio Euro netto. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |