Bekanntmachung
Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice VGSt1-1-2025-0100
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1 Identifikationsnummer: Leitweg-ID 09162000-ZRE1000000-09 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.muenchen.de/ Postanschrift: Birkerstraße 18 Postleitzahl / Ort: 80636 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: sg1.vergabestelle1@muenchen.de Telefon: +49 89233730491 Fax: +49 89233730410 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://vergabe.muenchen.de/ |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: VGSt1-1-2025-0100 Titel: Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice Beschreibung: Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 85100000-0 | |
Erfüllungsort | Postanschrift: alle städtischen Dienststellen inklusive Eigenbetriebe sowie teilweise der Beteiligungsgesellschaften Postleitzahl / Ort: 80331 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Insolvenz Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens eine vergleichbare Leistung vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Rahmenvereinbarung über Waschraumhygiene-Spender und -rollen mit Vollservice mit einem Auftragswert von mindestens 400.000,00 Euro netto jährlich sowie jährlich bezogen auf die Leistungsart mindestens 80 bediente Anlieferstellen Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden. Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummern pro Schadensfall: Personenschäden: 1.000.000 Euro Sachschäden: 1.000.000 Euro Vermögensschäden: 1.000.000 Euro Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss JEWEILS mindestens 500.000,00 Euro netto betragen. |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Ja Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
|
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Angebote: 19.11.2025 24:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 73 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 20.11.2025 10:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.muenchen.de/ |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199331492d6-5cddd1c2d7b640dd
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Identifikationsnummer: USt-ID DE 811 335 517 Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ Postleitzahl / Ort: 80534 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax.: +49 8921762847 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Landeshauptstadt München. Diese benötigt für ihre verschiedenen Dienststellen, Einrichtungen, Schulen sowie ggfs. Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften eine Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice. Der Vollservice umfasst die folgenden Leistungen: - Bereitstellung und leihweise Überlassung von Stoffhandtuchspendern ggfs. mit - Bereitstellung und leihweise Überlassung von Stoffhandtuchspendern mit Montage, Wartung / Reparatur sowie - turnusgemäßer Austausch der gebrauchten durch neue Stoffhandtuchrollen - fachmännische Reinigung und Desinfektion der gebrauchte Stoffhandtuchrollen gemäß vorgegebener Umweltanforderungen. Im Wesentlichen werden folgende Produkte im Vollservice benötigt: Gruppe 1 Stoffhandtuchspender im Vollservice Bereitstellung von ca. 10.000 mechanischen Stoffhandtuchspendern, incl. Montage und ggfs. Reparatur sowie kostenloser Demontage bei Vertragsbeendigung Gruppe 2 Stoffhandtuchrollen ca. 805.000 Stoffhandtuchrollenwechsel auf die Vertragslaufzeit von vier Jahren; Abholen der benutzten Rollen, Waschen/Reinigen und Wiederanliefern der frischen, hygienisch einwandfreien Handtuchrollen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: - Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: Die Landeshauptstadt München hat sich zum Ziel gesetzt, das Handeln der Verwaltung bis 2030 klimaneutral zu gestalten (https://stadt.muenchen.de/infos/klimaschutz-nachhaltigkeit.html). - Verpackungen Jegliche Verpackungen, sowohl für Versand- als auch Umverpackungen sowie das Füllmaterial sind auf das Notwendigste zu beschränken. Das Leerraumverhältnis jeder Lieferung darf höchstens 40% betragen. Das Leerraumverhältnis bezeichnet das Verhältnis des Leerraums im Sinne von Leerraum zum Gesamtvolumen der Umverpackungen, Transportverpackungen oder Verpackungen. Raum, der mit Füllmaterial aus Papier oder anderen Füllmaterialien befüllt ist, gilt als Leerraum. Für Einweg-Verpackungen sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar und kunststofffrei sind. Dazu zählen Verpackungen aus Karton, Pappe und/oder Altpapier. Wiederverwendbaren Mehrwegverpackungen sind, wo möglich und einsetzbar, zu bevorzugen. Für das Füllmaterial, falls notwendig, sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar, biologisch abbaubar sind. Dazu zählen Füllmaterial wie zum Beispiel Karton, Altpapier aus 100 % Recyclingpapier, Holzwolle und/oder Verpackungschips aus Pflanzenstärke. Umweltanforderungen für die Stoffhandtuchrollen: a) Die Stoffhandtuchrollen müssen aus Baumwolle bestehen mit einem maximalen Anteil aus anderen Faserarten von 30%. b) Die Stoffhandtuchrollen müssen im Mittel mindestens 80mal wiederverwendbar sein und aus einem Handtuchspender entnommen werden c) Eine Stoffhandtuchrolle muss mindestens 80 Handtuchportionen ergeben. d) Die Stoffhandtuchrollen müssen nach Abnutzung oder Verschleiß einer Weiterverwendung (z. B. Nutzung als Putztücher) zugeführt werden. e) Bei dem Waschverfahren dürfen keine organischen Lösemittel in den Bädern (Vorreinigungs-, Hauptreinigungs-, Spülbad) zugesetzt werden. f) Zur Fleckentfernung mittels Detachur dürfen keine halogenierten organischen Verbindungen und auch keine Zubereitungen, die diese enthalten, eingesetzt werden. Kohlenwasserstoffhaltige und andere halogenfreie Lösemittel dürfen nur auf der Basis einer guten fachlichen Praxis in der Vor- und Nachdetachur angewendet werden. g) Weder im Waschprozess noch in der Nachbehandlung der Textilien dürfen Biozid-Produkte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 eingesetzt werden. Davon ausgenommen sind Biozid-Produkte zur desinfizierenden Textilreinigung auf Basis von Percarbonat, Peressigsäure und/oder Wasserstoffperoxid. h) Zur Minimierung des Einsatzes von Tensiden ist mit Weichwasser zu waschen. i) Der Frischwasserverbrauch für Stoffhandtuchrollen darf bei Wäschereien 6 m³ je t Trockenwaschgut nicht überschreiten. j) Die eingesetzten Stoffhandtücher müssen die Vorgaben des OEKO-TEX STANDARD 100 Produktklasse II (Produkte mit Hautkontakt) oder vergleichbare Standards für schadstoffgeprüfte Textilien erfüllen. Als Nachweise ist mit dem Angebot für die Stoffhandtücher entweder ein aktuelles Zertifikat nach OEKO-TEX STANDARD 100 oder ein vergleichbarer Nachweis einzureichen. Bei alternativen Nachweisen ist die Vergleichbarkeit der Standards durch den Bieter zu erläutern. Zuschlagskriterium Auslieferung & Serviceleistung mit lokal-CO2-emissionsfreien Transportmitteln Werden vom Bewerber/Bieter für die Durchführung der Auslieferungen und Serviceleistungen lokal-CO2-emissionsfreien Transportmittel eingesetzt, ist dies anzugeben. Der Anteil der für die Durchführung der ausgeschriebenen Auslieferungen und Serviceleistungen regelmäßig eingesetzten lokal-CO2-emissionsfreien Transportmitteln an der Gesamtzahl der für die Durchführung der Auslieferungen und Serviceleistungen eingesetzten Fahrzeuge ist vom Bewerber/Bieter anzugeben. Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: - Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft - Klimaschutz - Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Equal-Pay Diskriminierungsverbot Gefördertes soziales Ziel: - Faire Arbeitsbedingungen |
Erfüllungsort | Weitere Erfüllungsorte Postanschrift: alle städtischen Dienststellen inklusive Eigenbetriebe sowie teilweise Beteiligungsgesellschaften Postleitzahl / Ort: 80331 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.02.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.01.2030 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: geschätzte Abrufmenge: Gruppe 1 Stoffhandtuchspender im Vollservice Bereitstellung von ca. 10.000 mechanischen Stoffhandtuchspendern, incl. Montage und ggfs. Reparatur sowie kostenloser Demontage bei Vertragsbeendigung Gruppe 2 Stoffhandtuchrollen ca. 805.000 Stoffhandtuchrollenwechsel auf die Vertragslaufzeit von vier Jahren; Abholen der benutzten Rollen, Waschen/Reinigen und Wiederanliefern der frischen, hygienisch einwandfreien Handtuchrollen. Höchstabrufmenge: Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge. Abrufe erfolgen ausschließlich nach Bedarf. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die festgelegten Höchstabrufmengen auszuschöpfen. Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Gesamtabrufmenge von 15.000 Stück Stoffhandtuchspendern, zugleich ist sie begrenzt auf eine maximale Stoffhandtuchwechselmenge von 1.207.500 auf 4 Jahre. Mit Erreichen entweder der Höchstmenge oder der Höchstwechselmenge endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Auslieferung & Service mit lokal-CO2-emissionsfreien Transportmitteln, Beschreibung: Der Anteil der für die Durchführung der ausgeschriebenen Auslieferungen und Serviceleistungen regelmäßig eingesetzten lokal-CO2-emissionsfreien Transportmitteln an der Gesamtzahl der für die Durchführung der Auslieferungen und Serviceleistungen eingesetzten Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit ist von den Bewerbern / Bietern anzugeben., Gewichtung: 15,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 85,00 |
Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |