Bekanntmachung
RV zur Lieferung von umwelt- und gesundheitsverträglichen Reinigungs- und Waschmitteln für RBS VGSt1-1-2025-0114
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1 Identifikationsnummer: Leitweg-ID 09162000-ZRE1000000-09 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.muenchen.de/ Postanschrift: Birkerstraße 18 Postleitzahl / Ort: 80636 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: sg1.vergabestelle1@muenchen.de Telefon: +49 89233730491 Fax: +49 89233730410 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://vergabe.muenchen.de/ |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: VGSt1-1-2025-0114 Titel: RV zur Lieferung von umwelt- und gesundheitsverträglichen Reinigungs- und Waschmitteln für RBS Beschreibung: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von umwelt- und gesundheitsverträglichen Reinigungs- und Waschmitteln für das Referat für Bildung und Sport Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 39830000-9 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 39831000-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 39831200-8 |
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Erfüllungsort | Postanschrift: alle Dienststellen des Referats für Bildung und Sport, Geschäftsbereich Kindertageseinrichtungen Postleitzahl / Ort: 80331 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Insolvenz Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Angebote für alle Lose erforderlich: Nein | |
Zusätzliche Informationen | |
Losverteilung | |
Höchstzahl an Losen | Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2 Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2 |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung: Los 1 Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung: Lieferung von vergleichbaren Reinigungsmittel mit einem Auftragswert von mindestens 60.000,00 Euro netto jährlich. Zudem müssen mindestens 50 Anlieferstellen bedient werden. Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden. Los 2 Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung: Lieferung von vergleichbaren Reinigungsmittel mit einem Auftragswert von mindestens 20.000,00 Euro netto jährlich. Zudem müssen mindestens 10 Anlieferstellen bedient werden. Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden. Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Je Los: Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:: Personenschäden: 1.000.000 Euro Sachschäden: 1.000.000 Euro Vermögensschäden: 1.000.000 Euro Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Los 1 Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 120.000,00 Euro netto pro Jahr betragen. Los 2 Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 30.000,00 Euro netto pro Jahr betragen. |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Angebote: 20.11.2025 24:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 101 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 21.11.2025 10:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.muenchen.de/ |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199c8763174-197bfeb9277a9eeb
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Identifikationsnummer: USt-ID DE 811 335 517 Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ Postleitzahl / Ort: 80534 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax.: +49 8921762847 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (Los 1) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Unterhaltsreiniger Beschreibung: Los 1 Unterhaltsreiniger Pos. 1.1 21.900 Liter Handspülmittel Pos. 1.2 8.000 Liter Allzweckreiniger Pos. 1.3 5.000 Liter Scheuermittel Pos. 1.4 5.700 Liter Sanitär-Unterhaltsreiniger Pos. 1.5 5.100 Liter Spezialreiniger, Kalklöser-Konzentrat Pos. 1.6 3.300 Liter Öl/Fettlöser Pos. 1.7 2.400 Liter Öl-, Fett- und Krustenlöser Pos. 1.8 150 Stück Druckbetriebenes Sprühgerät passend zu Pos. 1.7 Pos. 1.9 2.000 Liter Geruchsneutralisator |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 39830000-9 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: - Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: Einhaltung der REACH-Verordnung: Der Bieter bestätigt durch entsprechend verfasste und mit dem Angebot einzureichende aktuelle EG-Sicherheitsdatenblätter gemäß Verordnung EG Nr. 1907/2006 REACH bzw. EU Nr. 453/2010, dass alle zu liefernden Produkte aus Komponenten gefertigt werden, die durch die Rohstofflieferanten der Registrierung im Rahmen der REACH-Verordnung unterzogen wurden. Folgenden Stoffe dürfen, ungeachtet ihrer Konzentration, in sämtlichen Produkten nicht in der Produktformulierung enthalten sein: - reaktive Chlorverbindungen - Phosphate - Mikroplastik (= feste Partikel aus Kunststoff in einer Größe von 1,0 nm bis 5,0 mm). Das Produkt darf keine besonders besorgniserregende Inhaltsstoffe enthalten, die nach dem in Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschriebenen Verfahren für die Festlegung der Liste der für die Zulassung infrage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe ermittelt wurden. Jegliche Verpackungen, sowohl für Versand- als auch Umverpackungen sowie das Füllmaterial sind auf das Notwendigste zu beschränken. Das Leerraumverhältnis jeder Lieferung darf höchstens 40% betragen. Für Einweg-Versandverpackungen sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar und kunststofffrei sind. Für das Füllmaterial sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar, biologisch abbaubar sind. Bei Los 1, Pos. 1.1 bis 1.7 werden Produkte bevorzugt, - die keine Inhaltsstoffe in einer Konzentration von ≥ 0,010 Gew.-% im Endprodukt enthalten, die die Kriterien für eine Einstufung als toxisch, gewässergefährdend, Ozonschicht schädigend, sensibilisierend für Haut und Atemwege, karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch gemäß Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und gemäß Auflistung im Dokument "Zuschlagskriterien_Reinigungsmittel_RBS" erfüllen, - die keine Inhaltsstoffe aus Palmöl enthalten sowie Produkte, deren Inhaltsstoffe aus Palmöl, Palmkernöl oder ihren Derivaten gewonnen werden, aber aus nachweislich nachhaltigen Quellen stammen, gegenüber Produkten, welche diese Eigenschaft nicht besitzen, - die keine Duftstoffe, die der in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 vorgesehenen Deklarationspflicht unterliegen, in einer Konzentration von ≥ 0,010 Gew.-% je Stoff enthalten. Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: - Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme - Klimaschutz - Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Equal-Pay Diskriminierungsverbot Gefördertes soziales Ziel: - Faire Arbeitsbedingungen |
Erfüllungsort | Postanschrift: alle Dienststellen des Referats für Bildung und Sport, Geschäftsbereich Kindertageseinrichtungen Postleitzahl / Ort: 80311 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.02.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.01.2029 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Los 1 Unterhaltsreiniger Geschätzte Abrufmenge für die Laufzeit von 3 Jahren: • Handspülmittel ca. 21.900 Liter • Allzweckreiniger ca. 8.000 Liter • Scheuermittel ca. 5.000 Liter • Sanitär-Unterhaltsreiniger ca. 5.700 Liter • Spezialreiniger, Kalklöser-Konzentrat ca. 5.100 Liter • Öl/Fettlöser ca. 3.300 Liter • Öl-, Fett- und Krustenlöser ca. 2.400 Liter • Druckbetriebenes Sprühgerät passend zu Öl-, Fett- und Krustenlöser ca. 150 Stück • Geruchsneutralisator ca. 2.000 Liter Höchstabrufmenge: Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge. Abrufe erfolgen ausschließlich nach Bedarf und sind nicht garantiert. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die festgelegten Höchstabrufmengen auszuschöpfen. Für Los 1 werden die folgenden Höchstabrufmengen festgelegt: • Handspülmittel: max. 32.850 Liter • Allzweckreiniger max. 12.000 Liter • Scheuermittel max. 7.500 Liter • Sanitär-Unterhaltsreiniger max. 8.550 Liter • Spezialreiniger, Kalklöser-Konzentrat max. 7.650 Liter • Öl/Fettlöser max. 4.950 Liter • Öl-, Fett- und Krustenlöser max. 3.600 Liter • Druckbetriebenes Sprühgerät passend zu Öl-, Fett- und Krustenlöser max. 225 Stück • Geruchsneutralisator max. 3.000 Liter Die Gesamtmenge für Los 1 darf die Summe von 80.100 Liter (Gesamtsumme aller Reinigungsmittel) und 225 Stück (Gesamtmenge aller Geräte) nicht überschreiten. Die Überschreitung einer einzelnen Position führt nicht zur Auflösung des Vertrags. Maßgeblich ist die Gesamtmenge. Mit Erreichen der Gesamtmenge endet die Rahmenvereinbarung für das betreffende Los automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf. Die vorgenannten Mengen gelten für die gesamte Vertragslaufzeit. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Umwelt- und gesundheitliche Verträglichkeit, Beschreibung: Begrenzung von gefährlichen Inhaltsstoffen, Gewichtung: 15,00 Umwelt- und gesundheitliche Verträglichkeit, Beschreibung: Kein oder nachhaltiges Palmöl im Produkt, Gewichtung: 9,00 Umwelt- und gesundheitliche Verträglichkeit, Beschreibung: Begrenzung von Duftstoffen, Gewichtung: 6,00 Reinigungsleistung, Beschreibung: Schmutzentfernung, Gewichtung: 20,00 Reinigungsleistung, Beschreibung: Wischspuren und -streifenbildung, Gewichtung: 8,00 Reinigungsleistung, Beschreibung: Ablaufeffekt, Gewichtung: 8,00 Reinigungsleistung, Beschreibung: Trocknungszeit, Gewichtung: 4,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 30,00 |
Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
Beschaffungsinformationen (Los 2) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Waschmittel Beschreibung: Los 2 Waschmittel Pos. 2.1 1.000 Kilogramm Bunt-/Feinwaschmittel (kleiner Packung) Pos. 2.2 7.000 Kilogramm Bunt-/Feinwaschmittel (größere Packung) Pos. 2.3 240 Kilogramm Desinfektionswaschmittel Pos. 2.4 600 Liter Gall-/Fleckenseife Pos. 2.5 1.400 Kilogramm Fleckensalz |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 39831000-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 39831200-8 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: - Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: Einhaltung der REACH-Verordnung: Der Bieter bestätigt durch entsprechend verfasste und mit dem Angebot einzureichende aktuelle EG-Sicherheitsdatenblätter gemäß Verordnung EG Nr. 1907/2006 REACH bzw. EU Nr. 453/2010, dass alle zu liefernden Produkte aus Komponenten gefertigt werden, die durch die Rohstofflieferanten der Registrierung im Rahmen der REACH-Verordnung unterzogen wurden. Folgenden Stoffe dürfen, ungeachtet ihrer Konzentration, in sämtlichen Produkten nicht in der Produktformulierung enthalten sein: - reaktive Chlorverbindungen - Phosphate - Mikroplastik (= feste Partikel aus Kunststoff in einer Größe von 1,0 nm bis 5,0 mm). Das Produkt darf keine besonders besorgniserregende Inhaltsstoffe enthalten, die nach dem in Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschriebenen Verfahren für die Festlegung der Liste der für die Zulassung infrage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe ermittelt wurden. Jegliche Verpackungen, sowohl für Versand- als auch Umverpackungen sowie das Füllmaterial sind auf das Notwendigste zu beschränken. Das Leerraumverhältnis jeder Lieferung darf höchstens 40% betragen. Für Einweg-Versandverpackungen sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar und kunststofffrei sind. Für das Füllmaterial sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar, biologisch abbaubar sind. Bei Los 2, Pos. 2.1 und 2.2 werden Produkte bevorzugt, - die keine Inhaltsstoffe in einer Konzentration von ≥ 0,010 Gew.-% im Endprodukt enthalten, die die Kriterien für eine Einstufung als toxisch, gewässergefährdend, Ozonschicht schädigend, sensibilisierend für Haut und Atemwege, karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch gemäß Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und gemäß Auflistung im Dokument "Zuschlagskriterien_Reinigungsmittel_RBS" erfüllen, - die keine Inhaltsstoffe aus Palmöl enthalten sowie Produkte, deren Inhaltsstoffe aus Palmöl, Palmkernöl oder ihren Derivaten gewonnen werden, aber aus nachweislich nachhaltigen Quellen stammen, gegenüber Produkten, welche diese Eigenschaft nicht besitzen, - die keine Duftstoffe, die der in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 vorgesehenen Deklarationspflicht unterliegen, in einer Konzentration von ≥ 0,010 Gew.-% je Stoff enthalten. Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: - Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme - Klimaschutz - Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Equal-Pay Diskriminierungsverbot Gefördertes soziales Ziel: - Faire Arbeitsbedingungen |
Erfüllungsort | Postanschrift: alle Dienststellen des Referats für Bildung und Sport, Geschäftsbereich Kindertageseinrichtungen Postleitzahl / Ort: 80331 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.02.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.01.2029 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Los 2 Waschmittel Geschätzte Abrufmenge für die Laufzeit von 3 Jahren: Die Mengenangaben erfolgen grundsätzlich in Kilogramm. Flüssige Produkte (z. B. Gall-/Fleckenseife) werden zur besseren Übersicht zusätzlich in Litern angegeben. Für die Gesamtmengenberechnung wird ein Umrechnungsfaktor von 1 Liter = 1 Kilogramm zugrunde gelegt. • Bunt-/Feinwaschmittel (Kleinpackung zwischen 2 und 3,5 kg) ca. 1.000 Kilogramm • Bunt-/Feinwaschmittel (Großpackung zwischen 10 und 15 kg) ca. 7.000 Kilogramm • Desinfektionswaschmittel ca. 240 Kilogramm • Gall-/Fleckenseife ca. 600 Liter (entspricht ca. 600 Kilogramm) • Fleckensalz ca. 1.400 Kilogramm Höchstabrufmenge: Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge. Abrufe erfolgen ausschließlich nach Bedarf und sind nicht garantiert. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die festgelegten Höchstabrufmengen auszuschöpfen. Für Los 2 werden die folgenden Höchstabrufmengen festgelegt: • Bunt-/Feinwaschmittel (Kleinpackung zwischen 2 und 3,5 kg) max. 1.500 Kilogramm • Bunt-/Feinwaschmittel (Großpackung zwischen 10 und 15 kg) max. 10.500 Kilogramm • Desinfektionswaschmittel max. 360 Kilogramm • Gall-/Fleckenseife max. 900 Liter (entspricht ca. 900 Kilogramm) • Fleckensalz max. 2.100 Kilogramm Die Gesamtmenge für Los 2 darf die Summe von 15.360 Kilogramm (Gesamtsumme aller Mengen) nicht überschreiten. Die Überschreitung einer einzelnen Position führt nicht zur Auflösung des Vertrags. Maßgeblich ist die Gesamtmenge. Mit Erreichen der Gesamtmenge endet die Rahmenvereinbarung für das betreffende Los automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf. Die vorgenannten Mengen gelten für die gesamte Vertragslaufzeit. Hinweis zur Mengeneinheit und Umrechnung: Zur einheitlichen Vergleichbarkeit und Abrechnung werden alle Produkte in Kilogramm angegeben. Für flüssige Produkte wie Gall-/Fleckenseife wird ein Umrechnungsfaktor von 1 Liter = 1 Kilogramm verwendet. Diese Umrechnung dient ausschließlich der Vereinheitlichung der Mengendarstellung und hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Liefer- oder Abrechnungseinheit. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Umwelt- und gesundheitliche Verträglichkeit, Beschreibung: Begrenzung von gefährlichen Inhaltsstoffen, Gewichtung: 25,00 Umwelt- und gesundheitliche Verträglichkeit, Beschreibung: Kein oder nachhaltiges Palmöl im Produkt, Gewichtung: 15,00 Umwelt- und gesundheitliche Verträglichkeit, Beschreibung: Begrenzung von Duftstoffen, Gewichtung: 10,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 50,00 |
Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |