Rahmenvereinbarung München Cloud II VGSt3-Z41-2026-0002





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, IT@M-GL4, Vergabemanagement
Identifikationsnummer: Leitweg-ID: 09162 000-40
Internet-Adresse (URL): https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 33
Postleitzahl / Ort: 80992 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de
Telefon: 000
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil (URL): https://vergabe.muenchen.de/
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: VGSt3-Z41-2026-0002
Titel: Rahmenvereinbarung München Cloud II
Beschreibung: Gegenstand ist die Erbringung von IT-Infrastrukturleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen sowie die Lieferung von infrastruktur- bzw. systemnahen Hard- und Softwarelösungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber in Form von Systemlieferungsleistungen, Cloud-Services, Beratungsleistungen, Migrationsleistungen sowie koordinativen und integrativen Unterstützungsleistungen und ein strukturiertes Reporting.
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der AuftragsvergabeGeschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 247.125.600,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 369.747.899,15 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 30000000-9
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 30200000-1
Weitere CPV-Code Hauptteile: 48000000-8
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72000000-5
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72400000-4
Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: Stadtgebiet München München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Insolvenz
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Folgende Teile der Vergabeunterlagen werden erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung mit der späteren Angebotsaufforderung an die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter versendet: Regelwerke zur IT-Sicherheit
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Bewerberfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 18.03.2026, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
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Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.12 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
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Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Die LHM ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten abzielt. Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB).
Beide liegen in diesem Fall vor. Insbesondere aufgrund der hochgradigen Verzahnung und bestehenden Abhängigkeiten der einzelnen Leistungsteile untereinander, ist eine leistungsübergreifende weitreichende Gesamtverantwortung des Auftragnehmers gewünscht. Dies ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt und nur mit einer Gesamtvergabe zu verwirklichen. Mit den begrenzten personellen Ressourcen wäre auch eine - bei Losvergabe nötige - Koordination der vielen Schnittstellen möglicher unterschiedlicher Auftragnehmer nicht zu leisten.
Nach sorgfältiger und umfassender Abwägung aller für und gegen eine Losaufteilung sprechenden Gesichtspunkte im Rahmen des konkreten Beschaffungsbedarfs überwiegen aus Sicht der LHM klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen.
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Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:
Es muss ausnahmsweise vom Gebot der Herstellerneutralität abgewichen werden, um die Leistungserbringung gemäß dem beschriebenen Beschaffungsziel zu sichern.
Der Auftraggeber muss eine dauerhafte Versorgungssicherheit für die LHM garantieren. Notfalls ist damit ein schneller Wechsel zwischen den Produkten verschiedener Hersteller oder den Anbietern für Cloud-Services für den Auftraggeber unabdingbar. Dabei müssen während der Vertragslaufzeit technische Interoperabilitäten ausgeschlossen bzw. auf ein Minimum reduziert werden. Mithin hat sich der Auftraggeber dafür entschieden, bestimmte Hersteller und Cloud-Provider mit vergleichbaren Systemeigenschaften und Cloud-Services vorzugeben. Nur unter Verzicht der Herstellerneutralität lassen sich die zu verwirklichenden Ziele der Versorgungssicherheit, Flexibilität sowie der schnellen Reaktionsfähigkeit umfassend sicherstellen. Des Weiteren würde es den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widersprechen, die vorhandenen Rechenzentren - ohne Herstellervorgaben - in Gänze neu zu bestücken, anstelle lediglich bestehende Systemkomponenten zu erweitern oder nach ihrer Nutzungsdauer auszutauschen.
Die Vorgabe ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt.
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Abweichung von der Regelvergabe:
Das Vergabeverfahren enthält aufgrund des Umfanges und der Komplexität sowie der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen Risiken, die nicht ohne vorherige Verhandlungen deutlich reduziert werden können.
Zwar stellen die einzelnen Leistungselemente überwiegend Standardlieferleistungen und -software dar, jedoch sorgen die Umstände, Rahmenbedingungen und nötigen Anpassungen dafür, dass die Gesamtleistung als komplex anzusehen ist und nicht ohne vorherige Verhandlungen mit Bietern vergeben werden kann. Die hierzu notwendigen technischen Anpassungen können vom Auftraggeber noch nicht in ausreichendem Maße beschrieben werden und bedürfen daher der Erörterung gemeinsam mit den Bietern.
Zudem kann nur mit einem Verhandlungsverfahren und der ausführlichen Behandlung des Auftragsgegenstandes in der einen geplanten Verhandlungsrunde das Risiko minimiert werden, dass andere Bieter den Auftragsgegenstand weniger gut kennen und kalkulieren können als der bisherige Auftragnehmer.
Ergänzend ist anzumerken, dass allein der Umstand, dass die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung in beträchtlichem Umfang mit einer Auftragsverarbeitungskonstellation im Sinne des Artikel 28 DSGVO aus Sicht des Auftraggebers Verhandlungen erforderlich erscheinen lässt. So gibt es kein europaweit einheitliches Muster für die notwendige Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Die nach der DSGVO geforderten Mindestinhalte können mithin im Einzelfall unterschiedlich umgesetzt werden. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass jeder Auftraggeber aber auch jedes Unternehmen eigene AVV-Muster hat, die zum Teil beträchtlich (in Inhalt und Umfang) voneinander abweichen. Die auf Grundlage der vergaberechtlichen Vorgaben gebotene Vorgehensweise, dass die LHM, die aus ihrer Sicht im konkreten Einzelfall erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und eine AVV im Rahmen der Vergabeunterlagen bereits in der Bekanntmachung veröffentlichen muss (weil diese kalkulationsrelevant sind), führt fast zwangsläufig dazu, dass diese mit den potentiell interessierten Unternehmen erörtert und verhandelt werden müssen, damit die Unternehmen hinsichtlich der speziellen datenschutzrechtlichen Situation sensibilisiert sind, Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten geklärt werden können und letztlich auch insoweit sichergestellt werden kann, dass man überhaupt Angebote erhält und diese letztlich auch miteinander vergleichbar sind.
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Auftragswertschätzung:
Der geschätzte Auftragswert kann unterschritten werden und stellt keine Mindestabnahmemenge dar. Wesenszug einer Rahmenvereinbarung ist, dass keine genaue Abnahmemenge vorhergesagt werden kann.
Der geschätzte Auftragswert beträgt 247.125.600,00 € netto. Die im eVergabe-System geschätzte Nettosumme beträgt 235.599.000,15 € netto. Diese Abweichung ergibt sich vor allem aus der Entscheidung des Auftraggebers, den Block der Preispositionen, auf welche das open-book-Verfahren angewendet werden soll (11.526.600,00 € netto), nicht in die Wertungssumme einfließen zu lassen. Die Offenlegung von Kosten und Kalkulationen erfolgt erst im Rahmen des Vertragslebens durch den Vertragspartner.
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Rahmenvereinbarung:
Höchstmenge/Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 440.000.000,00 € brutto
Schätzmenge/Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 294.079.464,00 € brutto
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage geschätzt und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen und Erfahrungswerten der letzten Jahre des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Zwischenzeitliche Preissteigerungen wurden hierbei auch berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben/Leistungen, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen, auch in zeitlicher Hinsicht. Da die Anforderungen des Auftraggebers sich während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen und Entwicklungen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Aufgaben/Leistungen möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für den Auftraggeber zum Abruf solcher weiteren Aufgaben/Leistungen begründet.
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Bindefristverlängerung:
Mit der Angebotsabgabe ist die vorweggenommene Zustimmung der Bieter verbunden, im Falle der Verzögerung der Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens als am Nachprüfungsverfahren beteiligter Bieter (§ 162 GWB, ggf. i. V. m. § 174 GWB) bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an sein Angebot gebunden zu sein. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen; Gleiches gilt für alle am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter unter den entsprechend angewandten Voraussetzungen von § 313 BGB.
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Abschichtung nach TNW - Angabe einer Höchstzahl:
Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs höchstens fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als fünf Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten jedoch auf Grund von Punktegleichheit mehr als fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssen, erhöht sich die Anzahl der Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden, entsprechend.
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Zuschlagskriterien:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienBekanntmachung
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist:
https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19c8fce63e1-67a0fd8f6656acf5
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist:
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist:
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist:
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Anteil der Unterauftragsvergabe
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Informationssicherheit
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
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Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist:
https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19c8fce63e1-67a0fd8f6656acf5
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Zuschlag auf das ErstangebotDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19.05.2026
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02.04.2026 12:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.muenchen.de/
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c8fce63e1-67a0fd8f6656acf5
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-KommunikationskanalURL: https://vergabe.muenchen.de/
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Identifikationsnummer: DE 811 335 517
Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Postleitzahl / Ort: 80534 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax.: +49 8921762847
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Da die Infrastruktur des Auftraggebers permanenten Erweiterungen und Ergänzungen im Rahmen von Life-Cycle-Maßnahmen und steigenden Anforderungen der Referate unterliegt, soll der Auftraggeber durch eine Rahmenvereinbarung in die Lage versetzt werden, Hardware, Software und Dienstleistungen schnell, sicher und zu marktgängigen Konditionen zu beschaffen.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Installation von Hard- und Software-Produkten sowie Cloud-Leistungen in folgenden Warengruppen:
- Storage-Systeme
- Server-Systeme
- Server-Betriebssystemen und Lizenzen
- Backup- und Archiv-Systeme
- Security-DMZ-Systeme
- passive Netzkomponenten
- Virtualisierungs-Systeme/-Software
- systemnahe Software
- Datenbank-Lizenzen
- Performance Monitoring
- Identity Management
- Virtualisierung
- Middleware
- Cloud-Leistungen

Weiterhin werden die erweiterten Leistungen eines Systemintegrators ausgeschrieben. Hierzu gehören:
- Installationsleistungen zu den oben genannten Warengruppen
- erweiterte Garantievereinbarungen zu den gelieferten Produkten
- Beratungs- und Planungsleistungen zur Hard- und Software
- Projektmanagement, Konfiguration, Ersteinrichtung und Early Life Support
- Migrationsleistungen
- Integration aller Service-Leistungen
- Unterstützung der erforderlichen Wartungsprozesse
- Unterstützung der System-Dokumentation
- Dienstleistungen
- Unterstützung bei komplexen Störungen
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 235.599.000,00 EUR
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Beschreibung ist in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
- Sonstiges

- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Die Beschreibung ist in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gefördertes soziales Ziel:
- Barrierefreiheit
- Gleichstellung von ethnischen Gruppen
- Gleichstellung der Geschlechter
- Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
- Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
- Faire Arbeitsbedingungen
Erfüllungsort  
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 48

Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 369.747.899,15 EUR
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt., Beschreibung: gemäß Vergabeunterlagen, Gewichtung: 50,00

Preis, Beschreibung: gemäß Vergabeunterlagen, Gewichtung: 50,00
Informationen über die Anwendbarkeit von FSRVerordnung zu ausländischen Subventionen: nein
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein