NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERGABEPLATTFORM
Landeshauptstadt München

Die Landeshauptstadt München stellt die Vergabeunterlagen ihrer Ausschreibungen auf der Internetseite https://vergabe.muenchen.de bereit.

Die Bewerber und Bieter sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere dass

  • sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die erforderlichen Unterlagen von der in der Auftragsbekanntmachung angegebenen elektronischen Adresse herunterladen,
  • sie ihre Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen, vollständig und fristgemäß elektronisch über die Vergabeplattform abgeben,
  • sämtliche Dokumente ausschließlich in folgenden Dateiformaten eingereicht werden dürfen: docx, xls, xlsx, odt, ods, pdf, pdf/a, jpeg, GAEB, txt, xml, zip, doc, tif, sofern sich nicht aus den Vergabeunterlagen bzw. der Auftragsbekanntmachung etwas anderes ergibt.
  • sie eine den Mindestanforderungen entsprechende technische Ausstattung haben und die aktuell gültige Software für das Bieter-Cockpit der Firma Administration Intelligence nutzen (notwendige Informationen finden Sie unter folgendem "Link"),

Die Landeshauptstadt München als Betreiberin der Vergabeplattform

  • übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Angebot während des Transports außerhalb seines Serverbereichs unversehrt bleibt,
  • kann bis zur Angebotsöffnung keine Einsicht in die verschlüsselten Angebote nehmen,
  • prüft mit dem Virenscanner beim Öffnen der verschlüsselten Angebote auf Virenkontamination.
  • Mit der Registrierung erhält der Bieter Zugriff auf ein individuelles Postfach, welches für die Zustellung von rechtserheblichen Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt wird.

Hinweis: Kontaminierte Angebote gelten als nicht abgegeben!

Vor der Abgabe von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen müssen Sie sich unter Angabe ihrer Firmendaten und eines(r) zuständigen Ansprechpartners(in) bei der Landeshauptstadt München registrieren. Die Registrierung ist notwendig, um Sie über Änderungen während des laufenden Verfahrens kurzfristig zu informieren und das Angebot, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung und die Interessensbestätigung später eindeutig zuordnen zu können. Sie können sich auch unabhängig von einer konkreten Ausschreibung auf der Vergabeplattform registrieren, um z.B. bei beschränkten Vergaben zur Auswahl zu stehen.

Der Download von Unterlagen von der Vergabeplattform ist kostenfrei. Für die Nutzung von Vergabeplattform und Bietercockpit ist eine aktive Internetverbindung erforderlich. Die Kosten für die Internetnutzung tragen die Nutzerinnen bzw. die Nutzer.

Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen gelten erst dann als eingegangen, wenn sie vollständig auf der Vergabeplattform gespeichert sind.

Der Bewerber- und Bieter-Support per Telefon und per Email erfolgt kostenfrei. Hierfür steht Ihnen die unter Kontaktdaten aufgeführte technische Hotline zur Verfügung. Die Bewerber und Bieter tragen die Telefonkosten, bzw. die Kosten für die elektronische Datenübermittlung.

Ein Rückzug von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen ist im Rahmen des rechtlich Zulässigen über das Bieter-Cockpit möglich.






Informationspflichten

- Erhebung von Daten bei der betroffenen Person, Art. 13 DSGVO -

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beteiligung an Vergabeverfahren der Landeshauptstadt München.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Landeshauptstadt München, Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik, 80313 München,
E-Mail: rit(at)muenchen.de

3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Landeshauptstadt München
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Burgstr. 4
80331 München
Telefon: 089/233-28261
E-Mail: datenschutz(at)muenchen.de

Abfallwirtschaftsbetrieb München
Datenschutzbeauftragte
Georg-Brauchle-Ring 29
80992 München
E-Mail: datenschutz.awm(at)muenchen.de

it@M
Datenschutzbeauftragte
Agnes-Pockels-Bogen 21
80992 München
E-Mail: itm.datenschutzbeauftragter(at)muenchen.de

Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Stadtgüter München
Anton Atzenhofer
Datenschutzbeauftragter
Freisinger Landstraße 153
80939 München
E-Mail: datenschutz.sgm(at)muenchen.de

Markthallen München
Datenschutzbeauftragte
Schäftlarnstr. 10
81371 München
Telefon: 089/233-38563
E-Mail: datenschutz-mhm(at)muenchen.de

EB Münchner Kammerspiele
Datenschutzbeauftragter
Aaron Menzel
Franz-Joseph-Str. 47
80801 München
E-Mail: aaron.menzel(at)muenchen.de

Administration Intelligence
Datenschutz
Steinbachtal 2B
97082 Würzburg
E-Mail: dsb(at)ai-ag.de

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co.KG
Breitscheidstr. 69
70176 Stuttgart
Telefon 07 11/6 66 01- 474
E-Mail: support-muenchen(at)staatsanzeiger.de
E-Mail: info(at)staatsanzeiger.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:

  • Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
  • Bereitstellen von Vergabeunterlagen
  • Beantwortung von Bieterfragen
  • Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
  • Abfrage und Überprüfung der Eignung
  • Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
  • Pflege einer Bieterkartei
  • Dokumenten- und Vertragsmanagement
  • Vertragsabwicklung
  • Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen
  • Führen sachdienlicher Kommunikation

Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 DSGVO i.V.m. § 3 Bundesdatenschutzgesetz sowie des Datenschutzgesetzes des Landes.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit erforderlich - weitergegeben an:

  • Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. § 150a GewO
  • Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von Ausschlussgründen
  • Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
  • Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraussetzungen
  • Sachbearbeiter der LHM zur sachdienlichen Kommunikation
  • Regierung von Oberbayern
  • Bietersupport und Technischer Support (Administration Intelligence und Staatsanzeiger für Baden-Württemberg)

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Landeshauptstadt München und ihren Eigenbetrieben, sowie bei Administration Intelligence, Staatsanzeiger für Baden-Württemberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Gem. § 8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Unterlagen, deren Archivwürdigkeit vom Stadtarchiv verneint worden ist, werden gemäß der Dienstanweisung zur Aktenaussonderung bei der Landeshauptstadt München in Verbindung mit dem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen in der Regel zehn Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet.

Email-Anfragen an den Staatsanzeiger für Baden-Württemberg werden durch den Staatsanzeiger für Baden-Württemberg unbefristet gespeichert.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Landeshauptstadt München, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Nach Artikel 77 DSGVO steht Ihnen ein jederzeitiges Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

9. Pflicht zur Angabe der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Beteiligung an Vergabeverfahren und den Vertragsschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.